Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Reparaturbedingungen der
Firma Henningsen Landtechnik
für die Lieferung von neuen und gebrauchten landwirtschaftlichen Maschinen,
Geräten und Bedarfsgegenständen und für die Ausführung von
Instandsetzungsarbeiten an Landmaschinen und Schleppern
Reparaturbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Liefer- und Reparaturbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Firma Henningsen GmbH (Firma Henningsen). Die nachstehenden Liefer- und Reparaturbedingungen gelten auch für sonstige Leistungen einschließlich sämtlicher Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines eigenständigen Beratungsvertrages sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Henningsen gelten uneingeschränkt, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung der Firma Henningsen abgeändert oder ausgeschlossen werden. Die Bedingungen gelten sowohl für Verträge die mit Kunden geschlossen werden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, als auch für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen die Firma Henningsen nicht nochmals widerspricht oder wenn die vertragliche geschuldete Leistung von der Firma Henningsen vorbehaltlos entgegennimmt. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarung sollen in den Auftragsbestätigungen aufgenommen werden.

2. Angebot und Lieferumfang

Angebote der Firma Henningsen sind stets frei bleibend. Die zu dem jeweiligen Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildung, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Kunde ist, soweit nicht eine andere Lieferfrist ausdrücklich bestimmt ist, an die von ihm abgegebenen Bestellung höchstens sechs Wochen gebunden.
Ein Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Firma Henningsen die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung entsprechend der Bestellung ausgeführt ist, sämtliche zwischen der Firma Henningsen und dem Kunden zu treffenden Vereinbarung sind im jeweiligen Vertrag schriftlich niederzulegen. Konstruktions- und Formänderung des Kaufgegenstandes bleiben vorbehalten, soweit die Vertragsleistung nicht erheblich geändert und die Änderung dem Kunden zumutbar sind.

3. Kostenvoranschlag, Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

Wird vor Ausführung eines Reparaturauftrages ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen gewünscht, ist dies von Seiten des Kunden ausdrücklich anzugeben. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und von der Firma Henningsen als verbindlich bezeichnet wurde. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Kunden von der Firma Henningsen berechnet werden; dies gilt insbesondere dann, wenn in diesem Zusammenhang Arbeiten an dem zu reparierenden Gerät z.B. Fehlersuche durchgeführt wurde. Im Falle der Auftragserteilung werden im Rahmen der Abgabe des Kostenvoranschlags berechnete Leistungen nicht nochmals berechnet. Wird der Auftrag zwar erteilt, aber aus Gründen, die die Firma Hennginsen nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, oder vom Kunden gem. § 649 BGB gekündigt, ist der Firma Henningsen der Aufwand für den Kostenvoranschlag zu erstatten.

4. Zustandekommen von Reparaturaufträgen

Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Firma Henningsen sind nur verbindlich, wenn der Kunde einen von der Firma Henningsen und ausgefertigten Auftragsschein unterzeichnet und der Kunde die Liefer- und Reparaturbedingungen der Firma Henningsen anerkennt. Die zu erbringenden Leistungen sind im Auftragsschein bzw. soweit ein Auftragsschein nicht erteilt wird, sondern ein Bestätigungsschreiben von der Firma Henningsen an den Kunden versandt wurde zumindest stichwortartig zu bezeichnen. Änderungen und Erweiterungen des Instandsetzungsauftrages können auch mündlich erfolgen. Bei einem Wert der Änderung bzw. Erweiterung von mehr als 10% der ursprünglich veranschlagten Kosten des Auftrags folgt für den Fall der mündlichen Absprache seitens der Firma Henningsen ein Bestätigungsschreiben. Die Auftragserteilung erfasst die Ermächtigung an die Firma Henningsen Unteraufträge an Dritte zu erteilen sowie Probefahrten und soweit erforderlich Überprüfungsfahrten vorzunehmen.

5. Abnahme

Die Abnahme der Reparaturleistungen durch den Kunden erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist im Betrieb der Firma Henningsen. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug (Annahmeverzug), wenn er nicht innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung, Aushändigung oder Übersendung der Rechnung den Auftragsgegenstand abholt.

6. Kauf, Vergütung, Preise, Zahlungen, Vorauszahlung

Die Firma Henningsen ist bei Reparaturaufträgen berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem zu erwartenden Zeitaufwand und dem Wert der zu beschaffenden Materialien. Die Vergütung für Reparaturaufträge und Instandsetzungsarbeiten ist, soweit nichts anderes vereinbart ist sofort bei Abnahme fällig.
Kaufpreise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager der Firma Henningsen oder bei Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Kaufvertragsabschluss erfolgen ist die Firma Henningsen bei Preiserhöhung ihrer Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerung von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung der Preise zu verlangen. An vereinbarte Preise ist die Firma Henningsen nur für die vereinbarte Lieferzeit jedoch mindestens vier Monate gebunden.
Skontizusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen und Leistungen nicht im Rückstand befindet. Die Aufrechnung mit etwaigen von der Firma Henningsen bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem jeweiligen konkreten Vertragsverhältnis beruht. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen auf das Konto der Firma Henningsen einzuzahlen, soweit die Vergütung nicht bereits bei Abnahme zu zahlen ist.
Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie von der Firma Henningsen ausdrücklich als verbindliche Lieferfristen und Liefertermine bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Im Falle höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.

7. Pfandrecht

Der Firma Henningsen steht wegen ihrer Forderung aus dem erteilten Reparaturauftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem Auftragsgegenstand zu (§ 647 BGB). Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderung aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatz der Lieferung und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand einen sachlichen Zusammenhang stehen.

8. Eigentumsvorbehalt und ersetzte Teile

Die Firma Henningsen behält sich das Eigentum bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsvereinbarung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch für alle eingebauten Ersatz- und Zubehörteile sowie Tauschaggregate, welche nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln, gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern sowie - wenn dies schriftlich vereinbart wird, ein verlängertes Zahlungsziel eingeräumt ist oder es sich um einen Finanzierungskauf handelt, unverzüglich gegen Feuer, Diebstahl, Wasserschäden zum Neuwert zu versichern und dies auf Verlangen der Firma Henningsen nachzuweisen. Anderenfalls kann die Firma Henningsen die Versicherung auf Kosten des Kunden veranlassen. Der Kunde tritt hiermit eventuelle Entschädigungsansprüche aus dem Verlust oder Beschädigung der unter Sicherungseigentum stehenden Gegenstandes an die die Abtretung annehmende Firma Henningsen ab. Der Kunde, der nicht Verbraucher ist, ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt der Firma Henningsen aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer der Firma Henningsen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die Firma Henningsen nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma Henningsen, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich die Firma Henningsen, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Soweit für den Kaufgegenstand ein Kfz-Brief oder eine Betriebserlaubnis ausgestellt ist, steht der Firma Henningsen während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes das alleinige Recht zum Besitz des Kfz-Briefes / Betriebserlaubnis zu. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug ist Firma Henningsen berechtigt zur Rücknahme der Ware und nach Mahnung und Rücktrittserklärung ist der Kunde zur Herausgabe des Liefergegenstandes verpflichtet. Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöse einschließlich Umsatzsteuer; sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma Henningsen höhere oder der Kunde niedrige Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Vertrag zusammenhängender Forderung der Firma Henningsen gutgebracht.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und aussschließlicher Gerichtsstand für alle Lieferungen, Reparaturen und Zahlungen für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist bei Verbrauchergeschäften der Wohnsitz des Kunden sonst der Hauptsitz der Firma Henningsen Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.Teilunwirksamkeit oder Nichtigkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Liefer- und Reparaturbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten anstelle der unwirksamen oder nichtigen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt